Eine der Möglichkeiten zur Einziehung von Steuerforderungen durch den Staat besteht in der Vereinheitlichung der Vorschriften, die mit jeder Änderung verständlicher werden sollen. Änderungen in der Steuerpolitik bedeuten auch eine geringere Gefahr der Umgehung der Steuerzahlung in der von den Beamten veranschlagten Höhe. Während das Steuergesetz für Privatpersonen als lesbar angesehen werden kann, ist dies für Unternehmer anders. Häufige Änderungen betreffen z.B. die Bilanzierungsmethode für Firmenwagen.
Erhöhte Schwelle
Das seit dem 1. Januar 2019 geltende Steuergesetz bestimmt unter anderem die Wertgrenze eines Personenkraftwagens, auf die der Unternehmer den vollen Abschreibungsabzug anwenden kann. Interessanterweise wurde der Betrag im Falle von Elektroautos auf 225.000 PLN erhöht (von 150.000 PLN für konventionelle Autos). Die Erhöhung dieses Betrags lässt sich durch den Anstieg der Preise für Neufahrzeuge erklären und dürfte den Verkehr in den Autohäusern und damit die Haushaltseinnahmen aus anderen Steuern erhöhen.
Ähnliche Beträge für Personenkraftwagen gelten für Leasing oder Verträge ähnlicher Art. Außerdem hat der Gesetzgeber den Höchstbetrag von 150.000 PLN für Verbrennungsfahrzeuge und 225.000 PLN für Elektroautos festgelegt – eine Höhe, die in die steuerlich absetzbaren Kosten im Unternehmen einbezogen werden kann.
Privatautos im Unternehmen
Wenn Sie das Auto privat und gewerblich nutzen möchten, müssen Sie sich für die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs von 50 % entscheiden. Wichtig ist, dass nach dem neuen Gesetz Steuerzahler, die einen Privatwagen in einer Firma nutzen, nicht mehr „soundsoviel Kilometer herunterfahren müssen“ und somit nicht mehr verpflichtet sind, dies in ihrer jährlichen Steuererklärung anzugeben. Im Falle einer „gemischten Nutzung“ muss das Auto auch nicht beim Finanzamt angemeldet werden. Die Abrechnung der Mehrwertsteuersätze hängt auch von zusätzlichen technischen Untersuchungen und technischen Parametern des Fahrzeugs ab.
Verkauf eines Autos
Da der Verkauf eines im Unternehmen genutzten Fahrzeugs einkommensabhängig ist, muss im Falle einer unvollständigen Abschreibung der Rest der Abschreibung vollständig zu Lasten der Kosten gehen. Der Verkauf eines Autos ohne Mehrwertsteuer ist nur möglich, wenn beim Kauf kein Recht auf Abzug dieser Steuer bestand. Aktive Mehrwertsteuerzahler werden wahrscheinlich nicht in der Lage sein, die Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, so dass der Verkauf mit 23% besteuert wird.
Rückzug eines Autos aus dem Unternehmen
Es kommt vor, dass Unternehmen einen Personenwagen ausrangieren, der dann privat genutzt wird. Dies ist zulässig, aber wenn das Fahrzeug nicht vollständig abgeschrieben wurde, kann der nicht abgeschriebene Teil nicht in die abzugsfähigen Kosten einbezogen werden. Wichtig ist, dass, wenn die MwSt. beim Verkauf (ganz oder teilweise) abgezogen wurde, die Rücknahme auch für den Eigenbedarf besteuert werden muss.
Die Höhe der Mehrwertsteuersätze für die Nutzung eines Autos in einem Unternehmen hängt nach wie vor von vielen Faktoren ab. Die neuen Regelungen sollen den Unternehmern das Leben erleichtern. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Veränderungen auf Ihr Tagesgeschäft ausgewirken. Sofern keine weiteren Änderungen vorgenommen werden.