Mehrwertsteuerraster

Steuerabsurditäten gehören zum Alltag vieler Unternehmer. Die Regeln sind nicht nur verwirrend, sondern werden sowohl von Unternehmern als auch von Mitarbeitern des Finanzamtes widersprüchlich ausgelegt. Eine der Möglichkeiten, gegen lächerliche Rechtsakte vorzugehen, ist die Vereinheitlichung der Steuersätze auf der Grundlage klarer und leicht verständlicher Kriterien. Die größte Aufmerksamkeit wurde bisher der Steuer auf Waren und Dienstleistungen geschenkt. Und obwohl es schwierig ist, sich auf einheitliche Mehrwertsteuersätze zu verlassen, machen es die jüngsten Regelungen einfacher, geschäftlich tätig zu sein.


Vereinheitlichung

Die neuen Regeln, die am 1. April 2019 in Kraft getreten sind (ein ziemlich unglückliches Datum), zielen darauf ab, die Mehrwertsteuersätze aller Produkte, die als eine Gruppe klassifiziert werden, zu harmonisieren. Noch mehr Änderungen warten auf Unternehmer und Verbraucher im folgenden Jahr, wenn die nächste Steuersatz-Vereinheitlichung geplant ist. Gegenwärtig liegt das Hauptaugenmerk auf der Lebensmittelindustrie, einschließlich der verarbeitenden Industrie. Das Projekt geht von der Annahme eines einheitlichen Steuersatzes für Produkte aus, die in einer Gruppe klassifiziert sind. Daher wird es z.B. keine unterschiedlichen Steuersätze für einheimisches und importiertes Obst geben.

Die Mehrwertsteuer-Matrix wird auch in der Backwarenindustrie angewendet. Bis vor kurzem wurden die Sätze für Backwaren nach ihrer Haltbarkeit differenziert. Unterschiedliche Steuersätze wurden auch auf fertige Gewürze angewandt – Ketchup und Fertigsaucen unterlagen einem niedrigeren Satz als der auf polnischen Tischen beliebte Senf. Es gibt weitere Beispiele, wie die Mitarbeiter von Verarbeitungsbetrieben und Restaurants wissen. Die beiden obigen Ausführungen scheinen das Problem klar aufzuzeigen.

Änderungen der Steuern

Der Entwurf des Finanzministeriums geht nicht nur von einer größeren Transparenz bei den Steuersätzen aus, sondern auch von geringeren fiskalischen Belastungen in den Folgejahren. Bei den derzeit geltenden Steuersätzen wird die steuerliche Belastung im folgenden Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt (z.B. von 23% auf 22% und von 8% auf 7%). Wichtig ist, dass der Gesetzgeber im Falle einer notwendigen Änderung des Steuersatzes pro Produktgruppe das Prinzip der Gleichung nach unten anwenden muss. Für eine weitere Produktgruppe, wie Milchprodukte, Eier, Nüsse, Fleisch und Innereien oder Obst, soll ein einheitlicher Satz von 5% gelten.

Während populäre und weithin erhältliche Produkte populärer werden sollten, werden Luxusgüter aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuer noch teurer werden. Die Erhöhung der Steuer wird Tintenfisch, Hummer, Kaviar, Krabben und andere Krebstiere und wirbellose Wassertiere sowie die Zubereitungen und Fertiggerichte, in denen sie enthalten sind, einschließen. Eine weitere Gruppe von Produkten, deren Preisanstieg spürbar sein wird, sind Obst- und Gemüsesäfte, die nicht zu 100% ausgelastet sind. Die Änderung des Steuersatzes soll zunächst die Entscheidungen der Verbraucher beeinflussen (Abkehr von kohlensäurehaltigen Getränken und den sog. Nektaren) und den Steuersatz für Kaltgetränke, mit Ausnahme von Säften, mit der auf Kaffee oder Tee erhobenen Steuer harmonisieren.

Erhöhte Transparenz

Eine klarere Systematik und weniger Steuersätze sollen es den Unternehmern leichter machen. Die Anhänge des Gesetzes sollen weniger Punkte als bisher enthalten.

Obwohl die Mehrwertsteuer-Matrix für Lebensmittel am die meisten „Emotionen“ im Bewegung bringt, werden die Änderungen der Steuersätze in Verbindung mit ihrer Vereinheitlichung auch andere Artikel einschließen, darunter Elektronik, Hygieneartikel, Presse, Bücher oder Spielzeug. Die Höhe anderer Produkte, z.B. für Brennholz, soll sich nicht ändern. Es ist schwer zu beurteilen, wie sich die Änderungen auf die Arbeitsweise der Unternehmer und die Höhe der Haushaltseinnahmen auswirken werden.